AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Barkhofen-Kinderkarusselle und mehr ... Karl-Heinz Barkhofen behält sich das Recht vor, Änderungen in diesen AGB, egal, ob im Internet, in Verträgen, Prospekten und Preislisten etc. jederzeit ohne Ankündigung durchzuführen und Teile der Seiten oder das gesamte Angebot zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Die Änderungen werden jeweils mit Ihrer nächsten Nutzung wirksam, einer separaten Benachrichtigung bedarf es nicht.
1. Geltung der Bedingungen
1.1. Für alle Geschäftsvorgänge aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss (Miet- bzw. Dienstleistungsvertrag) zwischen dem Mieter (natürliche und juristische Personen, sowie Dritte, in deren Namen ein Vertrag geschlossen wird) - nachfolgend Mieter genannt - und Barkhofen-Kinderkarusselle und mehr ... Karl-Heinz Barkhofen - nachfolgend Vermieter genannt - gelten diese Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen werden nur durch schriftliche Bestätigung des Vermieters wirksam.
1.2. Weichen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters von den nachstehenden Bedingungen ab, werden diese nicht anerkannt. Derart abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht zum Vertragsinhalt, wenn der Vermieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Jeglichen Bestätigungen des Mieters unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Gegenstand des Vertrages sind die im Angebot/Vertrag angegebenen Mietobjekte, Leistungen, Buchungen oder der dort näher bezeichnete Artikel bzw. die Aktion - nachfolgend Mietsache genannt.
2.2. Aus dem Vertrag gehen die Zeiten für Anlieferung, Auf- u. Abbau, Veranstaltungsdatum, -ort, -zeitraum, Dienstleistungen, sowie alle anfallenden Kosten der Mietsachen hervor.
2.3. Jede Mietsache ist ein Geschäft für sich.
3. Vertragsabschluss
3.1. Ein Vertrag kommt durch die Unterschrift von Mieter und Vermieter auf dem Vertrag zu Stande.Der Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung vom Vermieter ausgestellt. Ein vom Mieter unterschriebenes Exemplar des Mietvertrags wird dem Vermieter zurückgesandt. Dies gilt auch für Verträge, die per E-Mail, Fax oder Brief zu Stande kommen.
3.2. Vom Vermieter ausgestellte Verträge ohne besondere Vereinbarung müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt unterschrieben zurückgesandt bzw. eingegangen sein (dabei geht der Vermieter vom Ausstellungs-
datum des Vertrages aus).
3.3. Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei verspäteter Rücksendung des Vertrages die Mietsache anderweitig zu vermieten. Ein Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Rücksendung eines Miet-
vertrages gegenüber dem Vermieter besteht nicht.
3.4. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Alle gültigen Nebenabreden von Verträgen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Form.
3.5. Verträge dürfen in ihrer Schriftform nur vom Vermieter geändert werden.
4. Angebote
4.1. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten, Internetseiten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Dies gilt auch für per E-Mail, Fax oder Brief verschickte Angebote.
4.2. Vom Vermieter ausgestellte Angebote ohne besondere Vereinbarung gelten 8 Tage. Dabei gilt das Ausstellungdatum des Angebotes. Die Optionierung gewünschter Mietobjekte, Leistungen, Buchungen oder der dort näher bezeichneten Artikel bzw. Aktion ist nicht möglich.
4.3. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Alle gültigen Nebenabreden von Angeboten und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Form.
4.4. Angebote dürfen in ihrer Schriftform nur vom Vermieter geändert werden.
5. Preise
5.1. Die Preise in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten, Internetseiten o. ä. des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
5.2. Die Preise für Mietobjekte, Leistungen, Buchungen oder der dort näher bezeichneten Artikel bzw. Aktionen des Vermieters werden für jeden Vertrag individuell festgelegt. Da sich der Preis durch ver-
schiedene Faktoren wie Anfahrtskosten, Betreuung, Veranstaltungsdauer, Übernachtungen u. ä. ergibt,
ist jeder Mietvertrag individuell und muss entsprechend kalkuliert werden. Sie erhalten von uns grundsätzlich kalkulierte Preise bzw. Endbeträge (Gesamtbetrag).
6. Zahlungsbedingungen/Rücktritt
6.1. Die Zahlung ist grundsätzlich in Euro ohne jeglichen Abzug Netto zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer fällig.
6.2. Der Zahlungsbetrag ist der Rechnungsendbetrag (Gesamtpreis), Bruttopreis (Netto zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer) auf dem Mietvertrag der gemieteten Sache.
6.3. Ohne besondere Vereinbarung hat die Zahlung in bar zu erfolgen.
6.4. Scheck und Überweisung werden als Zahlungsweise nur akzeptiert, sofern sie im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
6.5. Ist Zahlung per Scheck vereinbart, erfolgt dies in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.
6.6. Ist Überweisung vereinbart, muss der Rechnungsendbetrag (Gesamtbetrag) zu dem im Vertrag an
gegebenen Fälligkeitsdatum auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein, spätestens jedoch 3 Tage vor der Veranstaltung.
6.7. Für vom Vermieter gelieferte und unter Betreuung stehende Mietsachen wird die Zahlung des Rechnungsendbetrages grundsätzlich am ersten Tag bzw. am Tag der Veranstaltung fällig.
6.8. Für Selbstabholer wird die Zahlung des Rechnungsendbetrages zum Zeitpunkt der Abholung, für Selbstbetreiber bei Anlieferung, fällig.
6.9. Die Rechnung gilt erst als bezahlt, wenn der Vermieter über den Betrag verfügen kann.
6.10. Kosten, die durch nicht vertraglich festgehaltene Hol- und Bringfahrten oder Dienstleistungen entstehen, werden wie folgt berechnet: Je Kilometer An- u. Abfahrt nach benötigtem Fahrzeug zwischen
EUR 0,70 - EUR 1,20 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Kilometer und pro Fahrzeug, sowie evtl. Mautgebühren sowie evtl. anfallende Zollabwicklungskosten. Bei Zusatzstunden/Übernachtungen fallen zusätzliche Kosten respektive Spesen an.
6.11. Das Wetter-Risiko trägt ausschließlich der Mieter, sowie das der Veranstaltungsdurchführung, bei wetterbedingtem, auch vollständigem Nutzungsausfall der Mietsache ist der im Vertrag festgehaltene Endbetrag (Gesamtbetrag) in voller Höhe zu entrichten.
6.12. Tritt der Kunde nach Ablauf der Wiederrufsfrist vom Vertrag zurück, ist der volle Rechnungsendbetrag (Gesamtbetrag) ohne Abzug auf den Mietvertrag fällig.
6.13. Tritt der Vermieter vom Vertrag zurück, ist maximal die Höhe des Rechnungsendbetrages (Gesamt-
betrag) fällig. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
6.14. Selbstabholer müssen sich durch einen gültigen Personalausweis authentifizieren.
7. Fälligkeit und Verzug
7.1. Ist die Zahlung 30 Tage nach Rechnungsstellung/Leistungserbringung nicht erfolgt, befindet sich der Mieter automatisch im Verzug. Der Mieter ist nicht zur Teilzahlung berechtigt. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 7 % Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiteren Vorzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
7.2. Soweit unsere Forderungen überfällig sind und das kaufmännische Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, ist der Vermieter berechtigt, einen Inkassodienst mit Geltendmachung der Forderungen zu beauftragen. Die dafür anfallenden zusätzlichen Kosten trägt der Mieter.
8. Einsatzzeit / Mietzeit
8.1. Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet.
8.2. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt bei Abholung durch Selbstabholer oder bei Anlieferung für Selbstbetreiber und endet mit dem vereinbarten Rückgabetermin.
8.3. Bei Lieferung und Betreuung durch den Mieter ist die Mietzeit festzuhalten.
8.4. Die Einsatzzeit beträgt bei Lieferung und Betreuung durch den Mieter ohne besondere Vereinbarung 8 Stunden pro Tag.
9. Allgemeingültige Bedingungen für alle Mieter
9.1. Terminabsprachen bezüglich der Lieferung und Leistung werden vertraglich festgehalten.
9.2. Bei Anlieferung/Abholung, Lieferung und Betreuung, sowie Auf- u. Abbau durch den Vermieter sind die Zeiten im Vertrag festzuhalten.
9.3. Liefertermine können angemessen verlängert werden, wenn der Vermieter aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen an der rechtzeitigen Lieferung gehindert ist. Nicht zu vertreten sind insbesondere unvorhersehbare Witterungseinflüsse (Sturm, Schnee etc.), nicht vorhersehbare bzw. unvermeidbare Streiks und ähnliches.
9.4. Im Falle einer vertraglich festgehaltenen Terminabsprache ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferung aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, gänzlich un-
möglich wird. Schadensersatzansprüche stehen dem Mieter in diesen Fällen nicht zu, ebenfalls stehen ihm keinerlei Ansprüche auf entgangenen Gewinn zu.
9.5. Die Maße für Höhen und Breiten der Lieferfahrzeuge sind vorab mit dem Vermieter abzusprechen.
9.6. Der Mieter verpflichtet sich, alle scharfkantigen bzw. spitzen Gegenstände (Steine, Nägel, Scherben etc.), die die Mietsache beschädigen könnten, vom Untergrund des Aufstellplatzes zu entfernen. Auch muss der Aufstellplatz ausreichende Verankerungsmöglichkeiten haben.
9.7. Der Mieter verpflichtet sich, alle in Frage kommenden Verkehrssicherungspflichten zu beachten und einzuhalten. Der Mieter hat auf eigene Kosten für die ggf. erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Sondergenehmigungen für Zufahrten u. ä., sowie für Anmeldungen und die Absperrung der Aufbaufläche zu sorgen und sich im Übrigen über die Rechtslage zu informieren.
9.8. Wetter-Ereignisse, die den Einsatz von Modulen verhindern, befreien den Mieter nicht von der Einhaltung des Vertrages und Zahlung des Mietzinses. Das Wetter-Risiko trägt ausschließlich der Mieter.
9.9. Stromanschlüsse sind gemäß Angebots- bzw. Vertragsunterlagen am Aufstellort der Mietsache bereit-
zustellen. Kosten und Anschluss für Strom, sowie die Kosten des Platzgeldes trägt der Mieter.
9.10. Für nicht durch den Vermieter verschuldete Unfälle besteht keinerlei Haftung seitens des Vermieters, noch seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.11. Für alle Schäden an dem Mietobjekt/den Mietobjekten, die nicht in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen, haftet ausschließlich der Mieter, unabhängig davon, ob sie durch den Mieter, dessen Hilfspersonen oder durch Dritte verursacht wurden
9.12. Alle vom Vermieter beaufsichtigten Mietsachen sind im Umfang der Aufsichtspflicht haftpflicht-
versichert. Kinderkarusselle sind grundsätzlich nur mit Anlieferung, Auf- u. Abbau, sowie Personal durch den Vermieter zu mieten.
10. Bedingungen für Mieter als Selbstabholer und/oder Selbstbetreiber
10.1. Alle Abhol- und Rückgabetermine, sowie Termine für Anlieferung, Abholung, Auf- und Abbauzeiten sind vorher zu vereinbaren.
10.2. Der Mieter wird bei Abholung der Mietsache in den Auf- bzw. Abbau am Betriebsgelände des Vermieters eingeführt und bekommt eine Gebrauchsanweisung ausgehändigt.
10.3. Mit der Unterschrift bei Vertragsabschluss des Mietobjektes gehen die Gefahren, das Transportrisiko sowie die Aufsichtspflichten auf den Mieter über, unbeschadet der Übertragung auf Dritte. Der Mieter wird auf den Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung hingewiesen. Während des Einsatzes muss stets eine erwachsene Aufsichtsperson anwesend sein; dies gilt auch in den Pausen. Der Netzstecker von Hüpfburgen darf nur entfernt werden, wenn sich keine Person mehr in bzw. auf der Hüpfburg befindet.
Wird eine Kabeltrommel verwendet, so muss diese wegen Überhitzungsgefahr KOMPLETT abgerollt werden. Für Ansprüche aus Personen- und Sachschäden haftet ausschließlich der Mieter.
10.4. Die Altersgrenze zur Benutzung einer Hüpfburg liegt bei 12 Jahren. Der Mieter hat seine Gäste bzw. Besucher in geeigneter Form besonders darauf hinzuweisen, dass:
- Eine Hüpfburg nie mit Schuhen, sowie scharfen und spitzen Gegenständen betreten werden darf
- es nicht erlaubt ist, an/auf den Wänden zu klettern oder von diesen zu springen
- wir empfehlen, das Tragen von Schmuck und Brillen auf der Hüpfburg zu unterlassen
10.5. Der Mieter hat bei der Nutzung der Mietsache dafür zu sorgen, dass diese bei aufkommendem Wind (ab Windstärke 6), sowie bei Windböen, Gewittern und starkem Regen nicht mehr genutzt werden dürfen. Der Mieter verpflichtet sich, Mietsache und Zubehör unverzüglich abzubauen und das Gebläse vor Feuchtigkeit zu schützen (bei Hüpfburgen ist insbesondere sofort die Luft abzulassen). Vor dem Ablassen der Luft durch ziehen des Netzsteckers an Hüpfburgen muss sich die Aufsichtsperson davon überzeugen, dass sich keine Person mehr in der Hüpfburg befindet (ERSTICKUNGSGEFAHR). Im Falle einer drohenden Gefahr müssen Geräte zeitweilig oder auf Dauer außer Betrieb genommen werden. Die Kosten hierfür trägt der Mieter. Verstößt der Mieter gegen diese Vorgaben, haftet er für sämtliche Schäden. Eine Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen.
10.6. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den Mietsachen sowie dem Zubehör, ebenfalls bei Diebstahl, Sachbeschädigung oder unsachgemäßer Bedienung, unabhängig davon, ob sie durch den Mieter selbst, dessen Personal oder durch Dritte verursacht wurden, unabhängig von der Dauer der Veranstaltung. Auch sich aus dem Schaden ergebende Nachteile und Folgekosten trägt der Mieter. Sollten Schäden an zurückgegebenen Mietsachen erst später durch den Vermieter erkannt werden, haftet der Mieter auch über die Vertragsdauer hinaus in vollem Umfang. Im Falle eines reparablen Schadens wird der Verdienstausfall anhand der aktuellen Mietpreisliste berechnet. Hierbei gehen wir von einer durchgehenden Vermietung aus. Bei einem nicht zu reparierenden Schaden werden dem Mieter die Kosten für die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Mietobjektes in Rechnung gestellt. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Nachweis über die tatsächliche Schadenshöhe offen zu legen.
10.7. Der Mieter verpflichtet sich, nach Beendigung der Mietzeit das Mietobjekt in einwandfreiem Zustand - trocken und gesäubert - an den Vermieter zurückzugeben inkl. des kompletten Zubehörs (bei Hüpfburgen Gebläse und 50 m Kabeltrommel). Erhält der Vermieter stark verschmutzte oder nasse Mietobjekte zurück, berechnet der Vermieter für die Reingung 15,00 Euro pro angefangener Arbeitsstunde für die Instandsetzung der Mietsache.
10.8. Die Frist für die Geltendmachung sämtlicher Mängel durch den Mieter beträgt 24 Stunden. Danach angezeigte Mängel werden nicht anerkannt und als unberechtigt zurückgewiesen.
10.9. Jegliche Art von Beschriftung oder Beklebung ist dem Mieter untersagt. Ausnahmen sind vor Einsatz der Mietsache mit dem Vermieter zu klären und schriftlich zu fixieren.
10.10. Bei Selbstbetrieb von Mietsachen ist es dem Mieter ausdrücklich untersagt, ohne mündliche Absprache mit dem Vermieter selbst Reparaturversuche zu unternehmen. Der Mieter kann den Vermieter jederzeit unter der Telefonnummer 01 71 – 6 11 20 65 erreichen.
11. Haftung, Schadensersatzansprüche
Jegliche Haftung und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahr-
lässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung des Vermieters direkt, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Grund und in welcher Höhe.
12. Datenschutz
12.1. Die EDV-mäßige Dateneingabe gleich welcher Daten per E-Mail/Internet-Angebot o. ä. erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis.
12.2. Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung und Änderung des mit ihm begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten).
12.3. Dem Vermieter ist es ebenfalls erlaubt, personenbezogene Daten des Mieters für Zwecke der Beratung, der Werbung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der angebotenen Dienste zu verarbeiten und zu nutzen. Der Mieter erteilt hierzu bei Vertragsabschluss seine ausdrückliche Einwilligung. Diese kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Übermittlung von Daten im Internet unsicher ist und es immer dazu kommen kann, dass Dritte Ihre Daten zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.
13. Widerrufsrecht
13.1. Der Mieter kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Text-
form (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Barkhofen-Kinderkarusselle und mehr ... Karl-Heinz Barkhofen, Dieselstraße 13, DE- 46539 Dinslaken.
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vermieter mit der Ausführung der Dienstleistung für den Mieter vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekom-
menen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien ist ausschließlich Gerichtsstand der Sitz des Vermieters, hier das Amtsgericht Dinslaken bzw. das Landgericht Duisburg. Auch für Mieter aus dem Ausland gilt ausschließlich deutsches Recht. Vertrags-/Verhandlungssprache ist Deutsch.
15. Schlussbestimmungen
Diese Bestimmungen können jederzeit von Barkhofen-Kinderkarusselle und mehr ... aktualisiert werden.
Die Aktualisierungen werden jeweils mit Ihrer nächsten Nutzung wirksam, einer separaten Benachrichtigung bedarf es nicht. Bei Fragen zu diesen Bestimmungen wenden Sie sich bitte an folgende Adresse.
Fa. Barkhofen-Kinderkarusselle und mehr ... Karl–Heinz Barkhofen, Dieselstraße 13, DE-46539 Dinslaken
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